Honorarordnung
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine preisrechtliche Verordnung der Bundesregierung. Der Anwendungsbereich der Honorarordnung wird in § 1 HOAI beschrieben: Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und Ingenieure (Auftragnehmer).
Leistungen
In §15 der HOAI werden die Leistungen des Architekten/Ingenieurs in neun Phasen detailliert beschrieben. Darüber hinaus beschreibt sie den Anteil der Phasen am Gesamtbudget des Architekten.
- Grundlagenermittlung (3%)
- Vorplanung (7%)
- Entwurfsplanung (11%)
- Genehmigungsplanung (6%)
- Ausführungsplanung (25%)
- Vorbereitung der Vergabe (10%)
- Mitwirkung bei der Vergabe (4%)
- Objektüberwachung (31%)
- Objektbetreuung und Dokumentation (3%)
Honorarhöhe
Die Höhe des Architektenhonorars wird ermittelt:
- aus der durch den Architekten ausgeführten Leistung gemäss den in der Tabelle dargestellten Leistungsphasen
- in Bezug auf die anrechenbaren Nettobaukosten (Summe der Bau- und Ausbaukosten)
- aus der Schwierigkeit der Bauaufgabe (hierbei gibt es eine feste Einteilung nach Gebäudearten, deren Ausstattungs- und Bauschwierigkeit) gemäß den fünf Honorarzonen nach HOAI)
Die für die Ermittlung des Architektenhonorars anrechenbaren Kosten sind die Nettobaukosten für das Bauwerk.