Im Regelverfahren ist nach dem Einreichen der Bauantragsunterlagen mit einer Bearbeitungsdauer von 4 Monaten zu rechnen. Dieser Zeitraum steht den Behörden laut Bauordnung zur Verfügung.
Die Bearbeitungsdauer kann sich im Vereinfachten und im Bauanzeige- Verfahren auf 1 Monat verkürzen. Hierfür ist allerdings Voraussetzung, dass das Vorhaben im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplanes liegt und keine Ausnahmen und Abweichungen von den Bauvorschriften beantragt werden.